Gemeinschaftsgrundschule Engelbertstraße

 

 
 

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FÖRDERVEREIN 

Überweisung und Abbuchung


   

 

 

Und so bezahlen Sie (s. Aufnahmeantrag):

Sie wählen zwischen Überweisung, Dauerauftrag oder Einzugsermächtigung.

Zur Vereinfachung der Buchführung bitten wir um eine Einzugsermächtigung. Sie können aber auch einen Dauerauftrag einrichten oder überweisen. Empfänger:

FÖRDERVEREIN SCHULE ENGELBERTSTR.

Konto:  050 2 666 1  

BLZ: 45 45 15 55

Verwendungszweck:

VERWENDUNG GEMÄSS 5 (1) 9 KSTG

FREISTELLUNGSBESCHEID FA SCHWELM

 

HINWEIS: Sie erhalten unaufgefordert zu Beginn des Jahres eine Spendenbescheinigung über die „Postmappe“ Ihres Kindes zugeschickt.

Bei Überweisung mit dem Überweisungsträger gilt der Beleg bis 50 € als Spendenbescheinigung.

 

Unsere Gemeinnützigkeit ist vom Finanzamt  Schwelm anerkannt. Benutzen Sie den Überweisungsträger (einmal im Jahr wird er verteilt, sonst im Büro der Schule erhältlich) oder machen Sie folgende Angaben:

Sie können uns gerne eine Abbuchungserlaubnis erteilen. Sie erlischt mit dem Ausscheiden ihres Kindes aus der Schule.

Spendenquittungen für das Finanzamt stellen wir aus.

 

 

 

 

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