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Und so bezahlen Sie (s.
Aufnahmeantrag): Sie wählen
zwischen Überweisung, Dauerauftrag oder Einzugsermächtigung.
Zur
Vereinfachung der Buchführung bitten wir um eine Einzugsermächtigung.
Sie können aber auch einen Dauerauftrag einrichten oder überweisen.
Empfänger:
FÖRDERVEREIN SCHULE
ENGELBERTSTR.
Konto:
050 2 666 1
BLZ: 45 45
15 55
Verwendungszweck:
VERWENDUNG GEMÄSS 5 (1) 9 KSTG
FREISTELLUNGSBESCHEID
FA SCHWELM
HINWEIS: Sie
erhalten unaufgefordert zu Beginn des Jahres eine Spendenbescheinigung
über die „Postmappe“ Ihres Kindes zugeschickt.
Bei Überweisung
mit dem Überweisungsträger gilt der Beleg bis 50 € als
Spendenbescheinigung.
Unsere Gemeinnützigkeit ist vom Finanzamt
Schwelm anerkannt. Benutzen Sie den Überweisungsträger
(einmal im Jahr wird er verteilt, sonst im Büro der Schule erhältlich) oder machen
Sie folgende Angaben:
Sie können uns gerne eine
Abbuchungserlaubnis erteilen. Sie erlischt mit dem Ausscheiden
ihres Kindes aus der Schule.
Spendenquittungen für das
Finanzamt stellen wir aus.
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