Sicherheit im Schulsport

 

 

Zum Thema „SICHERHEIT im Schulsport“ möchten wir auf einige wichtige Regelungen und Vorschriften hinweisen, die den Schulen seitens des Ministeriums vorgegeben sind und auf deren Einhaltung die Schule zu achten hat.

 

1. Die Sporthalle darf nur mit sauberen Hallensportschuhen mit hellen Sohlen benutzt werden. Joggingschuhe und spezielle Schuhe für den „Outdoor- Bereich“ sind nicht zulässig. Gymnastikschläppchen können feste Sportschuhe nicht ersetzen, weil letztere die Gelenke bei Sprüngen stützen und vor Verletzungen schützen. Bedenken Sie bitte auch, dass („Billig“)-Turnschuhe mit harten Sohlen auf dem Holzfußboden nicht ausreichend rutschsicher sind. Barfußlaufen soll wegen der damit verbundenen Verletzungsgefahr und wegen der Übertragung von Hauterkrankungen (Fußpilz, Fußwarzen) unbedingt vermieden werden.

Bitte denken Sie auch daran, das Schleife-Binden mit ihren Kindern zu üben.

 

2. Lange Haare sind wunderschön, stellen aber eine Verletzungsgefahr dar: sie behindern bei schwierigen Bewegungsabläufen die Sicht, bei Stützübungen (Rolle, Handstand auf den Geräten usw.) geraten die Kinder leicht mit der Hand auf die eigenen Haare. Deshalb sollten die Haare mit einem weichen Gummiband zusammengehalten werden.

 

3. Uhren, Ketten, Ringe, Armbänder, Haarreifen, Ohrschmuck und Piercingschmuck sind beim Sportunterricht abzulegen. Sie können Verletzungen sowohl bei Mitschülerinnen und Mitschülern als auch beim Träger selbst verursachen. Ersatzweise kann ggf. mit mitgebrachten speziellen Pflastern abgeklebt werden („tapen“). Wir bitten aber darauf zu achten, dass die Kinder dazu selbstständig in der Lage sind, damit die Lehrkräfte bei notwendig werdender Hilfestellung nicht zu Lasten des Unterrichts zu viel Zeit verlieren.

Auch wenn eine Lehrkraft beim Sport nicht jedes Kind und in jeder Stunde gründlich kontrollieren kann, haben diese Hinweise ihre Gültigkeit. Wir müssen um Ihr Verständnis bitten, auch wenn die „Trennung“ im Einzelfall schwer fällt.

Unsere jüngeren Schülerinnen und Schüler verlieren leicht ihren Schmuck, deshalb ist es sicher günstiger, ihn an einem Tag mit Sportunterricht gänzlich zu Hause zu lassen.

 

4. Schülerinnen und Schüler, die eine Brille tragen, müssen beim Sportunterricht Kontaktlinsen oder eine sporttaugliche Brille tragen. Sie besteht im Wesentlichen aus einem nachgiebigen Gestell und Kunststoffgläsern und hat einen festen Sitz. Wegen der Aufrechterhaltung einer augenärztlichen Therapie und der erforderlichen Sicherheit darf die Lehrkraft das Abnehmen der Brille nicht veranlassen.

Eltern sollten ggf. überprüfen, ob das Tragen einer solchen Brille nicht auch im privaten Bereich Sinn macht.

Die Kosten für eine schulsportgerechte Brille werden von den Krankenkassen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben teilweise übernommen (Kunst­stoff­gläser / nachgiebiges Gestell) Zum Nachweis der Notwendigkeit einer Sport­brille kann im Sekretariat eine Schulbescheinigung ausgestellt werden.

 

Nach so vielen ernsten Hinweisen wollen wir unseren Jüngsten aber besonders viel Spaß beim Sportunterricht wünschen.

 

 

ZURÜCK