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Die Schulleitung ist Teil
des Kollegiums, zugleich aber auch ein Verbindungsglied der
Schulaufsicht. Sie vertritt die Schule nach außen und übt
das Hausrecht aus.
Bei Abwesenheit von
der Schulleitung gehen die Vertretung und das Hausrecht an das dienstälteste
anwesende Kollegiumsmitglied über. |