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Antrag auf Beurlaubung

Urlaubsanträge für
Erholungsmaßnahmen von Schülern / Schülerinnen sollen möglichst eine
Woche vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Beizufügen ist ggf. die
Bestätigung des Gesundheitsamtes (Schularzt), dass diese Maßnahme
aus gesundheitlichen Gründen erforderlich ist. Im Einzelfall kann auch
eine ärztliche Bescheinung oder eine Bestätigung des Kostenträgers
ausreichend.
Die Beurlaubung eines
Schülers / einer Schülerin unmittelbar vor oder nach den Ferien ist nur
in nachweislich dringenden, unumgänglichen Ausnahmefällen
statthaft. Die Dringlichkeit muss besonders nachgewiesen werden (z. B.
durch ärztl. Attest, bei Betriebsferien: Bescheinigung des
Arbeitgebers). Die Nachweise müssen rechtzeitig erbracht werden. |